Tipps zur Förderfähigkeit Ihrer neuen Haustür durch die BAFA
Mit einem energetisch sanierten Zuhause sparen Sie Energie und Heizkosten, erhöhen den wichtigen Faktor Wohnkomfort sowie den Wert Ihrer Immobilie. Zudem tun Sie im „grünen Sinne“ etwas Gutes für die Umwelt. Einfach anfangen und drauflos sanieren ohne schlüssiges Gesamtkonzept kann jedoch auf Dauer teuer werden, sodass einzelne Sanierungsmaßnahmen ihre Wirkung verfehlen.
Wichtig ist: Es muss nicht immer der ganz große Sanierungsfahrplan sein, sondern auch mit Einzelmaßnahmen können einzelne Bausteine zielführend energetisch saniert werden. Genau das trifft auf die Renovierung bzw. den Austausch einer Haustür zu.
Staatliche Förderung Ihrer neuen Haustür durch die BAFA
Hier greift die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Diese Förderung deckt Einzelmaßnahmen an bestehenden Gebäuden, die die Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle erhöhen. Dazu zählt unter anderem der Austausch der Haustür.
Die Antragstellung für eine Wärmeschutz-Förderung Ihrer neuen Haustür erfordert die Unterstützung durch einen Energieeffizienz-Experten (EEE) – das ist ein qualifizierter Energieberater, welcher die Maßnahme auf Umsetzbarkeit prüft und die entsprechenden Antragsformulare vorbereitet. Den Energieberater stellen wir Ihnen zur Seite und die Antragsstellung mit entsprechenden Unterlagen bereiten wir vor und schieben die Förderung an. Die eigentliche Antragstellung erfolgt dann durch Sie als unserem Kunden und wird über Sie als Antragssteller abgewickelt. Wir informieren und begleiten Sie während dieses Prozesses und sind bei etwaigen Fragen zur Förderung des Wärmeschutzes Ihrer neuen Haustür für Sie da.
Förderbare Wärmeschutzmaßnahmen sind in unseren Haustüren bereits Standard
Damit Sie die staatliche Wärmeschutz-Förderung für Ihre Haustür erhalten können, muss Ihr Gebäude folgende Voraussetzungen erfüllen:
+ Das Gebäude steht in Deutschland
+ Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige muss mindestens zehn Jahre zurückliegen
+ Das Gebäude dient überwiegend dem Wohnen.
Natürlich muss die neue Haustür die energetischen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen. Der U-Wert der Haustür (Wärmedurchgangskoeffizient) darf nicht über Ud 1.3 (qm x K) liegen. Genau in diesem Punkt – dem U-Wert der Haustür – liegt die Attraktivität dieser Förderung, denn: Unsere Haustüren erfüllen bereits im Standard die geforderten Wärmeleitwerte, und das ohne den Einsatz einer 3-fach Verglasung. Die Bautiefe von 96 mm, die Wärmeschutzfüllung von 40 mm mit 2-fach Glas und das dreifach umlaufende Dichtungssystem unserer KOMPOtherm® -Haustüren garantiert hohen Wärmeschutz, Dichtigkeit und Stabilität schon im Standard. Eine fachgerechte Montage mit Isolierung und Abdichten der Wandanschlüsse präzisieren die energetische Maßnahme.
Heißt im Klartext: Die förderfähigen Maßnahmen sind bereits standardmäßig in unseren Haustüren integriert
Es muss nicht erst die Haustür überdurchschnittlich energetisch „aufgepumpt“ werden, um die staatliche Förderung der BAFA zu erhalten. Bei Maßnahmen wie 3-fach Glas und erhöhten Bautiefen schauen wir genau hin ob die energetischen Maßnahmen der Haustür zum Baukörper passen. Und gerade da können wir auf die Kompetenz und die Zusammenarbeit mit unserem Energieberater zurückgreifen. Somit fällt die Entscheidung für eine höhere Isolierung oft aus ästhetischen Beweggründen zum Design und nicht für den letzten Wärmepunkt hinter dem Komma.
Mögliche Förderung und Voraussetzungen der Einzelmaßnahme bezüglich der Förderung Ihrer Haustür:
+ Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto.
+ Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben der Haustür.
+ Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr.
Ein Beispiel: Ihre neue, mehrteilige Aluminiumhaustür kostet brutto 8.650 Euro inklusive Montage und inklusive Mehrwertsteuer. Der förderfähige Betrag der Haustür in Höhe von 15 % ermöglicht Ihnen einen Zuschuss in Höhe von 1.297,50 Euro.
Quelle: BAF
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